Inkasso verstehen leicht gemacht – Ihr LIQUIDO Inkasso Ratgeber
Mahnwesen und Inkasso sind komplexe Themen, bei dem einige Fallstricke lauern, die es zu vermeiden gilt. Unser nachfolgender Ratgeber soll Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand geben, damit das Inkassoverfahren von maximalen Erfolgen gekrönt ist.
Auf Grundlage unserer täglichen Arbeit haben wir einen Bereich geschaffen, welcher sich mit den am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung rund um das Thema Inkasso befasst.
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Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss ich meinen Kunden mahnen?
Grundsätzlich steht jedem frei, wie oft er den betroffenen Schuldner mahnen möchte. Möchten Sie jedoch wirksam in Verzug setzen (z.B. als Voraussetzung zur Abgabe an Inkasso), geben Sie auf der Rechnung, spätestens jedoch auf der ersten Mahnung eine Zahlungsfrist an.
Da schon mal ein Brief nicht ankommt, ist die Zustellung ein wenig vakant, deshalb ist eine Mahnung zu empfehlen. LIQUIDO Inkasso empfiehlt grundsätzlich zwei Mahnungen.
Bestimmte Forderungen aus Verträgen muss man nicht anmahnen. Hier ergibt sich eine Fälligkeit aus dem Werk- oder Dienstvertrag.
Kann ich Probleme bekommen, wenn Inkasso von einem Unternehmen eingeschaltet wird?
In der Regel nicht.
Alle Unternehmen, die Inkasso als Dienstleistung anbieten, sind registrierungspflichtig bei ihrer zuständigen Zulassungs-Behörde. Dieses Rechtsdienstleistungsregister ist öffentlich einsehbar unter www.rechtsdienstleistungsregister.de.
Als Qualitätssymbol sind seriöse Inkassofirmen auch häufig Mitglied in einem entsprechenden Berufsverband und haben sich dem Code of Conduct unterworfen.
Eine derartige Prüfung vor der Auftragsvergabe ist daher zu empfehlen.
Ansonsten ist entscheidend für die Kunden natürlich in erster Linie der finanzielle Erfolg und Qualität der Kommunikation miteinander.
Muss ich bezahlen, wenn mich ein Inkassobüro anschreibt?
Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt.
Ist das der Fall, dann ja, diese muss bezahlt werden. Wird man von einem Inkassounternehmen angeschrieben, ist der Schuldner meist schon längere Zeit im Zahlungsverzug, das heißt, er hat weder die Rechnung des Gläubigers innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, noch hat er auf dessen Mahnungen reagiert. Ist die Forderung bekannt und aus der Inkassomahnung geht hervor, um was es sich im Speziellen handelt, dann kann es bei Nichtzahlung nur noch teurer werden.
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Unsere Experten stehen Ihnen gern unverbindlich zur Verfügung. Hinertlassen SIe uns gern eine Nachrticht.
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