Gerichtliches Mahnverfahren

Zwangsvollstreckung vorbereiten

Sie sind es leid, auf säumige Zahlungen Ihrer Kunden zu warten und möchten endlich Ihre offenen Forderungen einziehen? Wir von LIQUIDO Inkasso unterstützen Sie dabei, unbezahlte Rechnungen durch das gerichtliche Mahnverfahren durchzusetzen.
 
Mit LIQUIDO Inkasso an Ihrer Seite profitieren Sie von einer effizienten und professionellen Durchführung. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte – von der Beantragung bis zur Vollstreckung – und sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht kommen. Regional, persönlich, effektiv.

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Seriöses Inkasso

Wann solten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen, die Verjährungsfristen zu verlängern und schlussendlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können. Es unterstreicht die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens und verleiht Ihrer Forderung zusätzlichen Nachdruck.

Selbstverständlich können Sie auch einen Online-Mahnantrag stellen, den wir für Sie durchführen. In seiner Gesamtheit spricht man dabei grundsätzlich vom gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?

Mahnbescheid beantragen

Das zuständige Mahngericht wird durch einen schriftlichen Antrag mit dem Erlass eines Mahnbescheids beauftragt.

Zustellung des Mahnbescheids

Das beauftragte Mahngericht übernimmt die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Forderung zu bezahlen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Bei einem WiderspruchVerfahren beendet und es bleibt nur noch die Einreichung einer Klage.

Vollstreckungsbescheid beantragen

Falls der Schuldner die Forderung nicht bezahlt und keinen Widerspruch einlegt, wird ein Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids übernimmt auch hier ein zuständiges Mahngericht. Sollte der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid widersprechen, müssen Sie ebenfalls zwangsläufig Ihre Forderung gerichtlich einklagen.

Zwangsvollstreckung

Sollte der Schuldner auch nach dem Vollstreckungsbescheid die Forderung nicht begleichen, können verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. eine Kontopfändung oder eine Zwangsvollstreckung vor Ort in das Privatvermögen des Schuldners durchgeführt werden.
Inkasso beauftragen ablauf

Mahnbescheid beantragen

Wie hoch sind die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren?

Ein gerichtliches Verfahren ist mit Kosten verbunden, welche der Antragsteller auszulegen hat. Die Kosten werden anschließend dem Antragsgegner zusätzlich zu der offenen Forderung in Rechnung gestellt. Je nach Höhe der Forderung und Art der Zwangsvollstreckungsmaßnahme können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Dennoch ist es oft eine effektive Möglichkeit, Ihre offene Forderungen erfolgreich einzutreiben. Die Gerichtskosten stellen den Hauptkostenpunkt dar und richten sich nach dem Streitwert (Forderung einschließlich Nebenforderungen); sie werden als 0,5-Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben und betragen mindestens 38 €. Beispielsweise belaufen sich die Gerichtskosten bei einem Streitwert bis 1.000 € auf etwa 38 € und bei 2.000 € auf rund 51,50 €.

Kann jeder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Ja, das ist möglich. Das gerichtliche Mahnverfahren dient dazu, unstrittige Forderungen mit rechtlichem Nachdruck durchzusetzen. Um den Prozess effizient und korrekt einzuleiten, empfiehlt es sich, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dieses ist auf den elektronischen Verkehr mit den Mahngerichten spezialisiert. Zudem prüft es die Forderung und den Anspruch sorgfältig und begleitet das Verfahren aktiv und beratend.

Wie lange dauert ein gerichtliches Mahnverfahren in der Regel?

Ein gerichtliches Mahnverfahren dauert ohne Widerspruch in der Regel 4 bis 6 Wochen bis zum Vollstreckungsbescheid, kann je nach Gericht und Zustellzeit aber auch 2 bis 3 Monate in Anspruch nehmen. Besonders schnell ist das Verfahren bei automatisierter Antragstellung, da diese von den Mahngerichten bevorzugt bearbeitet wird. Erfolgt kein Widerspruch, endet das Mahnverfahren nach Mahn- und Vollstreckungsbescheid zügig.

Legt der Schuldner jedoch Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein streitiges Klageverfahren über, was die Dauer und die Kosten deutlich erhöht. Entscheidend für die Verfahrensdauer sind die Zustellbarkeit des Mahnbescheids, das Verhalten des Schuldners sowie die Art der Antragstellung. Wichtig: Der Antrag auf den Vollstreckungsbescheid muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden.

Was geschieht, wenn das gerichtliche Mahnverfahren nicht erfolgreich ist?

Der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl auf den Mahnbescheid als auch auf den Vollstreckungsbescheid zu Wiedersprechen. Eine Begründung ist hiefür nicht notwendig. In diesem Fall muss die Forderung eingeklagt werden. LIQUIDO Inkasso vermittelt Sie in diesem Fall an einen Rechtsanwalt, welcher Sie bei dem Klageverfahren unterstützt. Sie können auch einen eigenen Anwalt zur Rate ziehen.

Wiederspruch

Der Schuldner kann 2 Wochen nach
Zustellung des Mahnbescheids und
des Vollstreckungsbescheids Einspruch einlegen.

Klage einleiten

Geschieht dies, so wird das
Klageverfahren zur Klärung der
Forderung von Amtswegen eingeleitet.

Wann lohnt sich ein Klageverfahren?

Ein Klageverfahren lohnt sich, wenn der Schuldner einer berechtigten Forderung widerspricht und diese nicht freiwillig begleicht. In diesem Fall kann die Forderung nur noch im streitigen Gerichtsverfahren durchgesetzt werden. Ein Klageverfahren ist sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten gut sind und die Forderung die zusätzlichen Kosten und die längere Verfahrensdauer rechtfertigt. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger seine Ansprüche beweisen kann. Ohne Widerspruch ist hingegen das gerichtliche Mahnverfahren der schnellere und kostengünstigere Weg.

Rechtsanwälte für Klagen

LIQUIDO Inkasso empfiehlt: Vertragspartner prüfen mit CRIF

Um ein gerichtliches Mahnverfahren noch effektiver zu gestalten, setzen wir bei LIQUIDO Inkasso auf eine umfassende Bonitätsanalyse des Antragsgegners. Dadurch können wir die Erfolgsaussichten des Verfahrens besser einschätzen und gezieltere Maßnahmen ergreifen. Auch können wir so das Risiko durch zahlungsunfähige Schuldner minimieren und unnötige Kosten vermeiden. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre offenen Forderungen zügig beglichen werden.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich mit einer Bonitätsanalyse langfristig vor unbezahlten Rechnungen schützen können. Unsere Experten bei LIQUIDO Inkasso stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, finanzielle Risiken zu minimieren.

Holen Sie noch heute eine Bonitätsauskunft zu Ihrem Schuldner über CRIFBürgel Gera ein und vermeiden Sie lange Rechtsstreitigkeiten ohne Erfolgsaussichten. 

Vor der gerichtlichen Mahnung: Warum sich ein außergerichtliches Inkassoverfahren empfiehlt

Mahnung Schreiben

Bevor Sie für ein gerichtliches Mahnverfahren Kosten in Kauf nehmen und den Mahnbescheid beantragen, sollten Sie eine außergerichtliche Inkasso-Lösung in Betracht ziehen. 

Das außergerichtliche Mahn- und Inkassoverfahren von LIQUIDO Inkasso ermöglicht es Ihnen, Ihre Forderung ohne das Kostenrisiko des Mahnbescheids durchzusetzen und die finanzielle Situation des Schuldners besser einschätzen zu können.

Durch Erfahrung und Know-how können wir Ihre Forderungen schnell und erfolgreich ohne gerichtliches Mahnverfahren einfordern. Das Mahnen mit gerichtlichen Mahnbescheid kann bei einem erfolglosen außergerichtlichen Inkassoverfahren noch immer verfolgt werden. Unsere Experten beraten Sie in einem solchen Fall gern ausführlich über die Bonität des Antragsgegners, die Kosten des Verfahrens, sowie Ihre weiteren Möglichkeiten. 

Mahnen ohne Gericht

FAQ – Fragen zum Gerichtlichen Mahnverfahren und zum Vollstreckungsbescheid

Wann ist es sinnvoll, einen Mahnbescheid zu beantragen?

Ein Mahnbescheid ist sinnvoll, wenn eine Geldforderung besteht und davon auszugehen ist, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt. In diesem Fall kann die Forderung schnell und kostengünstig über das Amtsgericht geltend gemacht werden.

Für ein gerichtliches Mahnverfahren benötigen Sie eine fällige, unstrittige Geldforderung in Euro sowie einen in Deutschland ansässigen Schuldner, dessen Adresse bekannt ist. Der Antrag wird beim zuständigen Mahngericht gestellt; dabei prüft das Gericht nur die formellen Voraussetzungen, nicht die inhaltliche Berechtigung der Forderung. Wichtig ist daher, dass kein Widerspruch zu erwarten ist.
Zudem muss der Anspruch bereits fällig und durchsetzbar sein, zukünftige Forderungen sind ausgeschlossen. Die Forderung darf außerdem nicht von einer eigenen Gegenleistung abhängen, etwa von einer noch ausstehenden Lieferung oder Leistung.

Mahnverfahren sind unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht zu beantragen, zuständig ist das zentrale Mahngericht des Bundeslands des Antragstellers. Geht der Antrag zunächst beim falschen Gericht ein, wird er weitergeleitet.

Der Mindestbetrag für die Gerichtskosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens beträgt 38 €. Für die Forderung selbst gibt es keine Mindesthöhe: Ob es sich um 10 € oder 200 € handelt, spielt für die Einreichung des Mahnverfahrens keine Rolle. Der Streitwert bestimmt lediglich die Höhe der Gerichtskosten.

Nein, ein Mahnbescheid kann problemlos ohne Anwalt beantragt werden. Sie können das Verfahren selbstständig beim zuständigen Mahngericht einreichen oder einen Inkassodienstleister beauftragen, der auf den elektronischen Verkehr mit den Mahngerichten spezialisiert ist. Auch ein Inkassobüro kann das Mahnverfahren übernehmen, die Forderung prüfen und Sie während des gesamten Prozesses aktiv beraten

Zunächst trägt der Antragsteller die Kosten. Befand sich der Schuldner aber im Verzug, können diese mit dem Mahnbescheid als Verzugsschaden geltend gemacht werden und sind damit vom Schuldner zu erstatten.

Beim Mahnantrag ist keine Begründung nötig. Erst wenn der Schuldner widerspricht und es zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss der Anspruch begründet werden.

Nach dem Mahnbescheid kann der Schuldner zahlen, widersprechen oder gar nicht reagieren. Legt er Widerspruch ein, folgt ein Klageverfahren. Reagiert er nicht innerhalb von 14 Tagen, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein streitiges Klageverfahren über, das mit höheren Kosten und längerer Dauer verbunden ist. Außerdem erfolgt beim Mahnbescheid keine umfassende rechtliche Prüfung der Forderung – das Gericht prüft nur die formalen Voraussetzungen, nicht die inhaltliche Berechtigung der Forderung

Der Vollstreckungsbescheid ist Teil des Mahnverfahrens und verursacht beim Gericht keine zusätzlichen Kosten. Beauftragen Sie jedoch z. B. ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, fallen dafür separate Gebühren an.

Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie Ihre Forderung 30 Jahre lang durchsetzen – etwa durch einen Gerichtsvollzieher, eine Pfändung oder eine Eintragung ins Grundbuch des Schuldners.

Jetzt kompetent zum gerichtlichen Mahnverfahren beraten lassen

Bei Fragen rund um ein gerichtliches Mahnverfahren, Ablauf, Kosten oder einen Online-Mahnantrag können Sie sich jederzeit an unser Inkassounternehmen wenden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

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