Inkasso für Vermieter: Was tun, wenn Mieter nicht zahlen?

 

Es ist eine Situation, die jeder Vermieter fürchten muss: Der Mieter zahlt nicht pünktlich oder gar nicht mehr. Doch was kann man in solch einem Fall tun? Hier erfahren Sie, wie Sie als Vermieter vorgehen sollten, wenn ein Mieter nicht zahlt.

Was kann ich tun, wenn ein Mieter nicht zahlt?

Mietschulden, Mietrückstand und Mietminderung – Wer Immobilien vermietet, hat genug mit Instandhaltung und Administration zu tun. Umso ärgerlicher ist es, wenn man sich mit Themen wie Mietinkasso und Inkasso für Betriebskostenabrechnungen auseinandersetzen muss.

Vermeiden Sie langwierige und teure Rechtswege

Unser Inkasso für Vermieter unterstützt Sie bei Angelegenheiten rund um die Nebenkostenabrechnung, die Betriebskostenabrechnung, den Schadensersatzanspruch sowie beim Einfordern von Mietrückständen.

Mietrückstände einfordern

Ganz egal, was Sie als Vermieter oder Hausverwaltung in Sachen Inkasso für Immobilien benötigen – wir bieten individuelle Lösungen für IHR Problem an.

Eine Krux liegt in den risikobehafteten unterschiedlichen Verjährungsfristen von Miet- und Schadensersatzansprüchen.

Im Vergleich zu den hohen Mietschulden, die sich mit der Zeit anhäufen, sind die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens für den Vermieter sehr überschaubar.

Die Inkassospezialisten von LIQUIDO Inkasso Gera begleiten Sie bei jedem einzelnen Schritt und jeder Maßnahme, um Ihre Mietrückstände vollständig und effektiv einzutreiben. Da wir uns immer auf dem aktuellen juristischen Stand der Rechtslage in puncto Mietrecht befinden, sind Sie als Vermieter immer auf der sicheren Seite.

Unser Mietinkasso für Vermieter und Hausverwaltungen hilft Ihnen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Vermietungen.

Liquido Inkasso – Ihr Experte für Mietforderungen

Wenn Vermieter kein Inkasso beauftragen, versuchen sie häufig, die Mietschulden selbst einzutreiben. Doch ist das immer sinnvoll? Natürlich ist es möglich, sich als Vermieter oder Hausverwaltung selbst darum zu kümmern, Mietrückstände von ihren Mietern einzuholen.

Allerdings muss man sichergehen, rechtskonform zu handeln. Da das Mietrecht ziemlich komplex ist und sich schnell Formfehler einschleichen, muss man sich als Vermieter mit der Rechtslage sehr gut auskennen. Andernfalls können daraus schwerwiegende Konsequenzen resultieren.

Zudem wirken sich Mietrückstände für den Schuldner meist existenziell aus. Daher ist Fingerspitzengefühl gefragt. Ein Inkassounternehmen nimmt Ihnen diesen Aufwand ab. Bequem und einfach löst Ihr Inkasso–Partner für Immobilien ganz einfach Ihre Probleme mit nicht gezahlten Miet- oder Nebenkosten.

Mietinkasso: Inkasso beauftragen bei Mietschulden

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Ihre Vorteile

  • schnelle und seriöse Abwicklung
  • unkomplizierte Beauftragung online
  • kein Abo, keine Vorkosten
  • wir übernehmen Ihr Liquiditätsrisiko
  • Bonitätsprüfung inklusive
  • mehr als 20 Jahre Erfahrung
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Unsere Leistungen

  • Umsetzung von Mietforderungen
  • Umsetzung von Forderungen bei Nebenkostenabrechnung
  • Inkasso für Hausverwaltungen
  • Inkasso bei Vermietung von Ferienwohnungen
  • Inkasso bei offenen Hotelrechnungen
Tipps

1. Machen Sie sich mit den verschiedenen Fristen und der Art ihrer Forderungen vertraut

Eine Krux liegt in den risikobehafteten unterschiedlichen Verjährungsfristen von Miet- und Schadensersatzansprüchen. Schadensersatzansprüche verjähren beispielsweise deutlich schneller, was ein schnelles Handeln erfordert wie beispielsweise den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Eine unerwartete hohe Nebenkostenabrechnung kann den Vermieter in eine unangenehme Situation gebracht haben, was in einer nicht oder nur teilweise gezahlten Miete resultiert. Aufgrund der anfallenden Zinsen ist das Aufschieben der Zahlung aber gefährlicher, als der Hinweis des Vermieters die offene Forderung so schnell wie möglich auszugleichen. Im Vergleich zu den hohen Mietschulden, die sich mit der Zeit anhäufen, sind die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens für den Vermieter sehr überschaubar.

Gesetzeslage bei Mietinkasso

2. Vermeiden Sie langwierige und teure Rechtswege

Eine Räumungsklage mit anschließender Renovierung ist teuer und aufwändig. Hierbei sind Sie als Vermieter an die Bearbeitungsgeschwindigkeit der deutschen Gerichte gebunden, was im schlimmsten Fall zu ausbleibenden Mietzahlungen bis zur finalen Räumung resultieren kann. Als Experte für offene Mietforderungen empfiehlt LIQUIDO Inkasso frühzeitig ein außergerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Auf diesem Weg unterstreichen Sie die Dringlichkeit Ihrer Forderung und bieten dem Mieter gleichzeitig die Möglichkeit, die Forderung ohne gerichtliche Zusatzkosten zu begleichen.

Geld eintreiben, Mieter hat nicht gezahlt

3. Machen Sie sich mit der finanziellen Situation des Schuldners vertraut

LIQUIDO Inkasso empfiehlt Vermietern und Hausverwaltungen sich immer über die Bonität Ihrer Mieter zu informieren. Eine Bonitätsprüfung kann dazu beitragen, dass Vermieter das Risiko von Mietschulden minimiert und die Entscheidungsfindung für das weitere Vorgehen bei ausgefallenen Mietzahlungen zu unterstützt. Eine solche Prüfung kann schon im Vorhinein helfen, potenzielle Mieter zu identifizieren, die möglicherweise Schwierigkeiten haben werden, ihre monatlichen Mietzahlungen zu leisten. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bonitätsprüfung nur ein Teil der Gesamtbewertung eines potenziellen Mieters ist. Andere Faktoren wie Arbeitsverhältnis, Einkommen und Referenzen sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Liquido Inkasso Kontakt

4. Inkasso für Mietschulden beauftragen oder selbst Maßnahmen ergreifen?

Da das Mietrecht ziemlich komplex ist und sich schnell Formfehler einschleichen, muss man sich als Vermieter mit der Rechtslage sehr gut auskennen. Andernfalls können daraus schwerwiegende Konsequenzen resultieren. Sie als Vermieter stehen dann vor schwierigen Fragen: Sollten Sie selbst die Miete eintreiben – die Mieter selbst abmahnen oder kündigen? Sollten Sie selbst das gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder gar Räumungsklage einreichen? Oder einen Experten beauftragen – ABER lohnt sich das finanziell?

Unser Mietinkasso für Vermieter und Hausverwaltungen hilft Ihnen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Vermietungen.

Ein sehr erfahrenes Team bei Liquido  hat sich darauf spezialisiert, säumige Mieter zur Zahlung zu bewegen. Dabei setzen wir auf eine professionelle und zugleich kundenorientierte Vorgehensweise. Wir verstehen, dass es für Vermieter wichtig ist, eine gute Beziehung zu ihren Mietern aufrechtzuerhalten und deshalb achten wir darauf, die Situation mit Fingerspitzengefühl zu behandeln. Unser Mietinkasso für Vermieter und Hausverwaltungen hilft Ihnen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Vermietungen.

Ob es um Mietrückstände, Nebenkostennachzahlungen oder andere offene Forderungen geht – wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Wir kennen uns mit den unterschiedlichen Fällen aus, sei es, wenn der Mieter keine Miete mehr zahlt, die Miete nicht pünktlich überweist oder die Miete nicht vollständig begleicht. Wir wissen auch, wie man mit Mietern umgeht, die die Miete vom Amt bekommen und trotzdem nicht zahlen oder die Nebenkostenabrechnung nach Auszug nicht begleichen.

Die Inkassospezialisten von LIQUIDO Inkasso Gera begleiten Sie bei jedem einzelnen Schritt und jeder Maßnahme, um Ihre Mietrückstände vollständig und effektiv einzutreiben. Da wir uns immer auf dem aktuellen juristischen Stand der Rechtslage in puncto Mietrecht befinden, sind Sie als Vermieter immer auf der sicheren Seite.

Wir helfen Ihnen dabei, die fristlose Kündigung durchzusetzen oder eine Mahnung zu erzeugen, wenn der Mieter nicht zahlt. Überlassen Sie uns den Forderungseinzug und konzentrieren Sie sich auf Ihre Vermietertätigkeit.

Häufige Fragen zum Thema Mietinkasso

Sie sind Vermieter?

Herzlichen Glückwunsch, dann gehören Sie zu den rund 5,2 Millionen Haushalten(Stand 03|22) in Deutschland, die eine Immobile vermieten oder verpachten. Doch das mit der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie nicht nur Vorteile einher gehen, ist Ihnen sicher bereits bekannt. Wenn Mieter oder Pächter die Miete nicht zahlen, ist guter Rat teuer.

Denn gerade im privaten Bereich ist es für Sie als Vermieter oft emotional schwer, den Mieter, den Sie vielleicht privat kennen, konsequent und nachdrücklich auf seine Pflichten hinzuweisen. Umso wichtiger ist es für Sie, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und ein Mietinkasso zu beauftragen.

Wenn Ihr säumiger Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt, übernehmen wir für Sie die schriftliche, telefonische oder persönliche Kommunikation, damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Geld kommen.

*Quelle: iwd Der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft

Diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden, da jeder Fall individuell zu bewerten ist. Aber im Allgemeinen kann man sagen, dass es ratsam ist, zuerst einen unbürokratischen Weg zu wählen.

Ist die Miete ausständig, sollten sie zunächst einmal probieren, mit Ihrem Mieter das Gespräch zu suchen. Oft ergeben sich die Mietschulden aus kurzfristigen finanziellen Engpässen und können zum Beispiel durch eine Ratenzahlungsvereinbarung aus der Welt geschafft werden.

Sollte Ihr Mieter jedoch jeden Kontakt zu Ihnen unterbinden oder Sie gar blockieren, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich eine Mahnung mit folgenden Inhalten zu versenden.

  • Anschrift Mieter und Vermieter
  • Summe und Anzahl der offenen Mieten
  • Bankdaten des Vermieters
  • Zahlungsziel

Ist bis zu diesem Stichtag kein Zahlungseingang zu verzeichnen, sollten Sie sich an einen Inkassoexperten wenden, der mit Ihnen das weitere Vorgehen plant.

Das erste Mittel der Wahl sollte nach Möglichkeit der unbürokratische Weg sein. Kontaktieren Sie Ihren säumigen Mieter persönlich, telefonisch oder schriftlich und weisen Sie ihn freundlich darauf hin, dass die Miete überfällig ist. Versuchen Sie mit ihm ins Gespräch zu kommen und die Ursachen zu erörtern und ggf. an einer Lösung zu arbeiten.

Ist Ihr Mieter nicht bereit, mit Ihnen zu kommunizieren oder an einer Lösung interessiert, mahnen Sie den Mietrückstand schriftlich an.

Sollte darauf keine Antwort kommen, empfehlen wir Ihnen die Beauftragung eines Inkassopartners zur Umsetzung Ihrer Forderung.

Die Kosten für ein Inkassoverfahren richten sich im Allgemeinen nach der Höhe der offenen Forderungen. Unsere Konditionen können Sie folgendem Link entnehmen:

Inkassokonditionen

Individuelle Vereinbarungen sind natürlich jederzeit möglich, sprechen Sie uns einfach an!

Mietschulden unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB. Sie als Vermieter haben also genau 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch des Vermieters entstanden ist und er davon Kenntnis erlangt hat.

Sie haben weitere Fragen zu den Themen:

  • Mietinkasso
  • Inkasso für Vermieter
  • Verjährungsfristen für Miet- und Schadensersatzansprüche
  • Mietschulden eintreiben
  • Inkasso bei Mietrückstand
  • Inkasso für Betriebskostenabrechnungen
  • u.v.m.

Gern können Sie uns kontaktieren, wir beantworten Ihnen ganz unverbindlich Ihre Fragen.

Mietinkasso anfragen

Mit unserem Mietinkasso unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Forderungen, beim Einfordern der Mietrückstände oder Betriebskosten. Sie können dazu das folgende Inkassoformular nutzen und uns Ihre Anfrage übermitteln oder alternativ unser PDF-Datei zur Übermittlung Ihrer Anfrage.

*Pflichtfeld

Inkassoformular ausfüllen

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    Geben Sie hier die Kontaktdaten des Schuldners ein, von dem Sie die Zahlung verlangen.

    Wenn Adresse des Schuldners bekannt

    Geben Sie hier die Kontaktdaten des Schuldners ein, von dem Sie die Zahlung verlangen.


    Bitte wählen Sie hier aus, welche Inkassovariante Sie anfragen wollen.

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    vorgerichtliches Inkassoverfahren + gerichtliches Mahnverfahren inkl. Übernahme in das Überwachungsverfahren bei Erfolglosigkeit

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    Geldwäschegesetz: Wir handeln/ich handele im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Unterzeichnende beauftragt hiermit das Inkasso-Unternehmen (IKU) unter Anerkennung der umseitigen AGB und der gültigen Gebührentarife mit dem Forderungseinzug. Er erklärt hiermit, dass die Forderung, soweit ihm bekannt, nicht bestritten ist und dass ihm die allgemein gültigen Tarife ausgehändigt wurden.
    Hiermit ist die Firma LIQUIDO-Inkasso GmbH & Co. KG, vertr. d. d. LIQUIDO-Inkasso Verwaltungs-GmbH, diese vertr. d. d. Geschäftsführer Ralph Krödel, Leibnizstr. 4, 07548 Gera, berechtigt, im Rahmen aller erteilten Inkasso- und Inkassoüberwachungsverfahren Vollstreckungsmaßnahmen und damit verbundene Handlungen selbst auszulösen bzw. durchzuführen und Zahlungen jeglicher Art in unserem Namen in Empfang zu nehmen. Es wird anerkannt, dass ergänzend zur Vollmacht die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Inkassounternehmens gelten.


    Kostenübernahme und Prozessführungsbefugnis bei Inanspruchnahme durch Dritte: Sollte nach § 8 Abs. 2 UWG nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber in Anspruch genommen werden, ohne dass die vorgeworfene Handlung aus einer ausdrücklichen Anweisung des Auftraggebers herrührt, erklärt sich der Auftragnehmer zur Übernahme aller daraus resultierenden Kosten gegenüber dem Auftraggeber bereit, soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Prozessführung durch einen von diesem bestimmten Rechtsanwalt überlässt und Erklärungen gegenüber dem Dritten nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abgibt.
    Die Parteien vereinbaren hiermit eine pauschale Vergütung für das gerichtliche Mahnverfahren des IKU in Höhe von 25,00 € sowie 1/3 einer anwaltsähnlichen RVG-Gebühr für Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen des IKU. Der Schuldner wurde mit mindestens einer Mahnung in Verzug gesetzt.

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